Allgemeine Geschäftsbedingungen DIE PERSONALENTWICKLUNG Andreas Schütz
Stand, Mai 2019
1. Allgemeines:
Die hier angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die Basis für die Zusammenarbeit zwischen
Kunden und dem Unternehmen – DIE Personalentwicklung Andreas Schütz, MBA e.U. – in folgenden kurz PE-
Entwicklung genannt. Es gelten, in jeder Form der Zusammenarbeit ausschließlich die AGB der PE-Entwicklung,
Abweichungen oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen immer der Schriftform. Geschäftsbedingungen des
Kunden sind nur dann wirksam, wenn PE-Entwicklung diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.
2. Angebote:
In einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Kunden und PE-Entwicklung wird der Rahmen der
Leistungserbringung geklärt und der Kunde erhält auf Basis dieser Informationen ein maßgeschneidertes
schriftliches Angebot. Diese Angebote sind für die Dauer von 6 Wochen verbindlich.
Die darin enthaltenen Konzepte (Schriftstücke) sind geistiges Eigentum der PE-Entwicklung und dürfen nicht an
Dritte in welcher Form auch immer weitergegeben werden.
Bei einem Verstoß gegen diesem Punkt, sind wir berechtigt, 50 % der angebotenen Nettoauftragssumme an den
Kunden zu verrechnen.
3. Preise:
Zur Orientierung für unsere Kunden, kann es vorkommen, dass seitens PE-Entwicklung mündliche Richtpreise
abgegeben werden, diese sind nur unverbindliche Schätzungen.
Nur die im schriftlichen Angebot enthaltenen Preise sind verbindlich und enthalten im Regelfall keine
Nebenleistungen. Nebenkosten wie Übernächtigungen, Fahrtspesen, Verpflegung,… werden im Einzelfall
gesondert im Angebot ausgewiesen. Die im Angebot ausgewiesenen Preise sind Nettopreise, exkl. gesetzlicher
Steuern.
Sollten die Reisekosten nicht separat im Angebot angeführt sein, übernimmt der Auftraggeber die tatsächlichen
Kosten für die Reise (km-Geld € 0,42/km).
Wenn die An- und Abreise zur Leistungserbringung insgesamt über 6 Stunden liegt, wird ein halber Tagessatz für
die Reisezeit in Rechnung gestellt.
Werden über das Angebot hinaus Leistungen von PE-Entwicklung erbracht, werden diese gesondert in Rechnung
gestellt.
4. Auftragsabschluss:
Wird das Angebot vom Kunden vollinhaltlich angenommen, übermittelt PE-Entwicklung eine schriftliche
Auftragsbestätigung. Mit Zugang der Auftragsbestätigung ist der Vertrag verbindlich abgeschlossen, es bedarf
demnach nicht zwingend einer Unterschrift auf der Auftragsbestätigung seitens des Kunden.
PE Entwicklung ist berechtigt, aus wichtigen Gründen eine Leistungserbringung zu verschieben oder abzusagen.
Kommt es durch PE-Entwicklung zu einer Absage und Stornierung des Auftrages, verpflichtet sich PE-Entwicklung
den bereits geleisteten Betrag in voller Höhe innerhalb von 5 Werktagen zurückzuerstatten.
Weiter Forderungen des Kunden werden hiermit ausgeschlossen.
5. Stornobedingungen/Verschiebung/Änderungen:
Bei Stornierung, bis 6 Wochen vor Leistungserbringung (lt. Auftragsbestätigung) verrechnen wir 50 %
Stornokosten, bei Absagen unter 2 Wochen vor Leistungserbringung werden 80 % des veranschlagten Honorars in
Rechnung gestellt.
Der Trainer/Seminarleiter/Berater ist dazu berechtigt, den vereinbarten Ablauf abzuändern, wenn dies hilfreich
ist, das Lernziel zu erreichen.
Im Falle einer unvorhergesehenen, zwingenden Verhinderung des Beraters/Seminarleiters, ist PE-Entwicklung
berechtigt, eine geeignete Ersatzperson zu entsenden.
Sollte eine Leistungserbringung durch Ausfall der jeweiligen Person der PE-Entwicklung durch Krankheit, höherer
Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen nicht stattfinden können, besteht für den Kunden kein
Anspruch auf eine Durchführung. Jedoch kann der Kunden zwischen einer Verschiebung und einer kostenfreien
Stornierung wählen.
Mögliche unmittelbar mit der Veranstaltung entstanden Kosten des Kunden (Hotel, Seminarraum, Reise-
Übernachtungskosten, Arbeitsausfall, etc…) werden nicht von PE Entwicklung übernommen, erstattet oder
gegengerechnet.
Die Haftung seitens PE Entwicklung für mittelbare Schäden des Kunden, sind ebenfalls ausgeschlossen.
4021 Linz, Estermannstraße 6 Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand, Mai 2019
6. Seminarort / Unterkunft / Verpflegung:
Findet die Leistungserbringung außerhalb des Firmenstandortes des Kunden statt,
kann gerne auf Wunsch des Kunden einen Seminarort vorschlagen werden. Wenn der Kunde es wünscht,
erledigen wir in seinem Auftrag und Namen die gesamte Organisation. Seminarräume und Verpflegungen sind im
Regelfall nicht im Angebot der PE Entwicklung enthalten und werden gesondert verrechnet.
Sollte im Zuge der Beratung / Seminars eine Nächtigung erforderlich sein, wird der Kunde bei Buchung des
Seminarortes auf eigene Kosten ein Einzelzimmer für den Trainer/Berater von PE Entwicklung bestellen und sorgt
des Weiteren für dessen Verpflegung.
7. Zahlungsvereinbarungen und Fälligkeiten
Mit jeder Auftragsbestätigung werden die Zahlungsmodalitäten festgehalten. Grundsätzlich werden unsere
Leistungen nach Abschluss/Durchführung der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt. PE-Entwicklung ist
jedoch dazu berechtigt, auch Teilrechnungen zu erstellen.
Die Rechnungen sind innerhalb 5 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Alle Beträge verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Im Falle von Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. als vereinbart.
Für jede erforderliche schriftliche Mahnung ist PE-Entwicklung berechtigt, dem Kunden von den tatsächlichen
Kosten unabhängige Mahngebühren in Höhe von € 30,00 zu verrechnen.
8. Haftungen – Geheimhaltung:
PE-Entwicklung übernimmt im Falle eines Seminares keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände der
Teilnehmer.
Der Kunde wird seine Mitarbeiter/Teilnehmer darauf hinweisen, dass es Ihnen frei steht an Übungen
teilzunehmen, die eine gewisse körperliche Grundfitness erfordern, bzw. weist darauf hin, das mögliche
körperliche Einschränkungen vor Beginn der Übung dem Seminarleiter mitzuteilen sind.
Die Teilnehmer tragen selber für die körperliche und geistige Gesundheit die Verantwortung.
Wir verpflichten uns, das wir sämtliche geschäftliche, betriebliche und private Informationen die wir von
Teilnehmern erhalten, vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben.
Diese Verschwiegenheit reicht über die Leistungserbringung hinaus.
9. Erfüllungsort & Gerichtstand:
Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand ist das hierfür sachlich zuständige Gericht in Linz.
Es gilt die Anwendung von österreichischem Recht als vereinbart.
10. Referenzen / Newsletter:
Der Kunde erteilt PE-Entwicklung mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die durchgeführte Leistung als
Referenz zu verwenden, dies kann der Kunden jedoch jederzeit revidieren.
Der Kunden stimmt entsprechend der DSGVO zu, dass PE-Entwicklung nicht sensible personenbezogenen Daten
die sich aus der Geschäftsbeziehung ergeben, speichern und verarbeiten darf. Dies wiederrum kann der Kunden
gemäß der DSGVO jederzeit schriftlich unter office@diepersonalentwicklung.at wiederrufen.
Der Kunde wünscht, mit Bekanntgabe einer E-Mailadresse, den aktuellen Newsletter von PE-Entwicklung zu
erhalten.